Nur qualifiziertes Fachpersonal ist berechtigt, Arbeiten an Klimaanlagen vorzunehmen. Mitarbeiter in Werkstätten, die sich mit der Wartung und Reparatur von Klimaanlagen in Fahrzeugen beschäftigen, müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen, die durch einen Sachkundenachweis belegt wird. Dieser Nachweis ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 der Europäischen Kommission vom 2. April 2008 zu erbringen.